Kosten beim Grundstückskauf im Vergleich
Bevor man sich mit dem Gedanken beschäftigt ein Haus zu bauen, muss zunächst ein passendes Grundstück gefunden werden, auf welchem das Haus später gebaut werden kann. Zwar sind Grundstück und Immobilie rechtlich zwei unabhängige Einheiten, aber dennoch ist es natürlich üblich, dass der Hauseigentümer auch der Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem sich die Immobilie schließlich befinden wird. Wenn man hierzulande ein Haus auf einem Grundstück bauen möchte, dann muss es sich um so genannte Baugrundstücke handeln, auf denen also generell auch gebaut werden darf. Im Ausland sind die Vorschriften teilweise deutlich lockerer, denn dort kann man zum Teil „irgendein“ Stück Land kaufen, und anschließend damit machen, was man für richtig hält, ohne weitere Vorschriften einhalten zu müssen. Möchte man grundsätzlich im Ausland ein Grundstück erwerben, dann gibt es allerdings durchaus in manchen Ländern in dieser Hinsicht einige Hürden zu überwinden. So ist es beispielsweise in Dänemark so, dass Grundstücke dort fast nur von Einheimischen erworben werden dürfen. Ein Kauf eines Grundstücks wäre dort also für Deutsche beispielsweise nur in Ausnahmefällen möglich.
Dänemark ist aber nur ein Beispiel dafür, dass beim Hauskauf im Ausland viele Besonderheiten berücksichtigt werden müssen, die im jeweiligen Land vorhanden sind. Ohnehin ist es gerade beim Grundstückskauf im Ausland sehr wichtig, sich über die rechtlichen Details von Eigentumsübertragung & Co. zu informieren. Denn während der Grundstücksübergang in Deutschland klar durch notariellen Kaufvertrag und Eintragung ins Grundbuch geregelt ist, gibt es in vielen anderen Staaten keine solch eindeutigen Vorschriften, was die Übertragung von Grundstücken betrifft. Wenn von Grundstückskäufen die Rede ist, sei es hierzulande oder auch im Ausland, dann kommen auf den Käufer neben dem Kaufpreis meistens noch weitere Kosten in Form von Gebühren und Provisionen zu. Das sind zum Beispiel nicht selten Maklerprovisionen, die für die Vermittlung und die Suche nach dem passenden Grundstück vom Käufer zu zahlen sind.
Im Ausland ist es allerdings mitunter auch so, dass der Verkäufer die Maklerprovision zu zahlen hat oder sich der Käufer und der Verkäufer die Provision teilen. Hierzulande kommt beim Kauf eines Grundstücks auf den Käufer immer noch ein weiterer Kostenfaktor zu, nämlich die Grunderwerbssteuer. Wie der Name schon sagt, ist diese Steuer immer dann zu zahlen, wenn man Grundeigentum erwirbt. Möchte man später auf dem erworbenen Grundstück bauen, was natürlich meistens so ist, dann gibt es noch weitere Kosten zu beachten. Das können zum Beispiel Kosten für einen Gutachter sein, der ein Bodengrundgutachten erstellt, welches etwas über die Beschaffenheit des Baugrundstücks aussagt. Zudem können auch noch Kosten für den Vermessungstechniker anfallen, welcher das Grundstück vermisst, damit diesen im Katasteramt erfasst werden kann. Ferner können noch einige weitere individuelle Gebühren anfallen, über die man sich vor dem Kauf stets informieren sollte.
