Gebühren für einen Notar beim Immobilienkauf

In Verbindung mit einem anstehenden Immobilienkauf denkt man auf der Kostenseite meistens vor allem an die Anschaffungskosten, also an den zu zahlenden Kaufpreis. Dieser nimmt zwar selbstverständlich den größten Teil der insgesamt entstehenden Kosten ein, aber dennoch dürfen die Nebenkosten nicht unberücksichtigt gelassen werden. Denn diese Kauf- und/oder Baunebenkosten können durchaus bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Zu diesen Nebenkosten zählen neben Grunderwerbssteuer, eventueller Maklerprovision und den Finanzierungskosten stets auch die Notargebühren. Wenn man sich über die Höhe der Gebühren für den Notar in Verbindung mit dem Immobilienkauf informieren möchte, dann erhält man vielfach die etwas pauschale Information, dass die Notar-Gebühren zwischen einem und zwei Prozent der Kaufsumme betragen. Doch gerade bei recht engen Finanzierungen kann es durchaus notwendig sein, die exakten Gebühren zu kennen, denn in diesen Fällen kann es durchaus einen Unterschied machen, ob man ein oder zwei Prozent an Gebühren zahlen muss.

Bevor näher auf die Höhe der Gebühren eingegangen wird sei noch kurz erwähnt, dass die Notargebühren im Ausland selbstverständlich ganz anders als in Deutschland ausfallen können. Hier muss man sich stets vor Ort erkundigen, welche Gebühren im jeweiligen Land anfallen werden. Hinzu kommt noch die für den Käufer zumindest in finanzieller Hinsicht positive Tatsache, dass es in vielen Ländern für die Eigentumsübertragung von Grundstücken und Immobilien gar nicht notwendig ist, dass ein Notar eingeschaltet werden muss. Insofern kann man sich die Notar-Gebühren also im Ausland vielfach „sparen“. Aber zurück zu den Notargebühren, die in Deutschland üblicherweise beim Kauf einer Immobilie anfallen. Durchschnittlich wird als Wert angegeben, dass die Höhe dieser anfallenden Gebühren etwa bei 1,5 Prozent auf Basis des Kaufpreises beträgt. Diese Gebühren sollen nun anhand eines beispielhaften Kaufpreises von 100.000 Euro für die Immobilie etwas näher aufgeschlüsselt werden.

Neben dem Kaufpreis von 100.000 Euro wird im Beispiel auch noch die Eintragung einer Grundschuld über 80.000 Euro berücksichtigt, da diese in mehr als 90 Prozent aller Immobilienkäufe ohnehin erfolgen muss, weil die Bank die Grundschuld als Sicherheit für den Immobilienkredit haben möchte. Zunächst verlangt der Notar rund 400 Euro als Abwicklungsgebühr für den Kauf. Zudem wird dann eine Beurkundungsgebühr von rund 180 Euro berechnet, die für die Beurkundung des notariellen Kaufvertrages berechnet wird. Ferner gibt es noch eine Eintragungsgebühr beim Grundbuchamt, die bei etwa 200 Euro liegt. Für die Kauf-Vollzugsgebühr werden darüber hinaus meistens rund 100 Euro berechnet, für das Führen eines Notaranderkontos rund 300 Euro und für die Notarbestätigung etwa 50 Euro. Inklusive der noch aufzuschlagenden Mehrwertsteuer muss man somit im Beispiel Gebühren von insgesamt etwa 1.650 Euro zahlen.