Gebühren Wertgutachten beim Immobilienkauf
Spätestens dann, wenn der Kauf einer Immobilie über einen Kredit der Bank finanziert werden soll, verlangen die meisten Kreditgeber zunächst ein Wertgutachten. Dieses Wertgutachten wird deshalb erstellt, damit die Bank den tatsächlichen und vor allem aktuellen Wert der jeweiligen Immobilie erfährt. Diese Information ist deshalb wichtig, da die Bank zur Absicherung des Immobilienkredites auch eine Grundschuld entgegen nimmt, die natürlich einen bestimmten Wert haben muss. Im Zweifelsfall, nämlich wenn der Kreditnehmer die Raten nicht mehr zahlen kann, muss die Immobilie dann zwangsversteigert werden. Spätestens dann ist es enorm wichtig, dass die vergebene Darlehenssumme nicht höher als der Wert der Immobilie gewesen ist. Hätte der Kunde beispielsweise ein Darlehen über 150.000 Euro bekommen, hätte die davon gekaufte Immobilie jedoch nur einen Wert von beispielsweise 80.000 Euro, dann wäre der Kreditausfall im Schadensfall sehr hoch, da die Sicherheit der Bank in diesem Fall praktisch nur die Hälfte der vergebenen Darlehenssumme wert wäre.
Erstellt wird ein Wertgutachten, auf das der Käufer selbst übrigens vor allem bei einem geplanten Kauf im Ausland schon aus eigenem Interesse heraus nicht verzichten sollte, von einem Gutachter. Generell gibt es verschiedene Verfahren, die zur Ermittlung des Immobilienwertes genutzt werden können. Während das so genannte Vergleichsverfahren vor allem bei der Bewertung von Grundstücken angewendet wird, wird im Bereich der Wertermittlung von Immobilien meistens entweder das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren genutzt. Das Ertragswertverfahren wird hauptsächlich bei gewerblich genutzten Immobilien angewendet, denn hier spielt zur Bewertung der Immobilie eine wesentliche Rolle, welche Erträge zu erzielen sind, beispielsweise in Form von Miet- und/oder Pachteinnahmen. Da solche Erträge beim Privatkauf und der späteren privaten Nutzung der Immobilie nicht vorhanden sind, basiert das Wertgutachten hier meistens auf dem Sachwertverfahren.
Den Käufer wird bezüglich des Wertgutachtens neben dem ermittelten Wert der Immobilie natürlich vor allem interessieren, was das Gutachten an Gebühren verursachen wird. Bei den Banken wird diese Gebühren-Position im Zuge der Immobilienfinanzierung als Schätzkosten aufgeführt. Ob der Kunde diese Gebühren für die Wertermittlung überhaupt zahlen muss, ist allerdings rechtlich mitunter umstritten, denn immerhin gibt die Bank den Auftrag zur Wertermittlung und in seltenen Fällen der Käufer und Kreditnehmer selbst. Was kostet nun ein solches Wertgutachten? In den letzten Jahren haben einige Gerichte entschieden, dass Schätzkosten nicht vom Kunden zu tragen sind, wenn ausschließlich die Bank ein Interesse an der Wertermittlung hat. Dennoch veranschlagen manche Banken weiterhin diese Gebühren. Rechnen kann man diesbezüglich mit Gebühren, die sich im Bereich zwischen 0,3 und 0,9 Prozent der Kaufsumme/Darlehenssumme bewegen. Eine solche Wertermittlungsgebühr würde demnach bei einer Darlehenssumme von beispielsweise 150.000 Euro zwischen 450 Euro und 1.300 Euro betragen.
